Erlaubt ist das Fischen mit der Spinnrute von 16.03.-15.09. mit künstlichem Köder (Blinker, Spinner, Wobbler sowie toten Köderfisch am System) sowie das Fischen mit der Fliegenrute von 16.03.-31.12.
Das Huchenfischen ist von 01.10. bis 28.02. auch mit der Spinnrute bei einer Ködergröße von mindestens 10 cm erlaubt.
Verboten ist das Verwenden sämtlicher natürlicher Köder wie Würmer, Maden, Käse usw.
Pro Angeltag dürfen 3 Fische, davon nur 1 Äsche entnommen werden.